Richtlinien der Schießgruppe der Bürgerschützengilde Oer

  1. Die Schießgruppe ist eine Gruppierung, welche den Schießbetrieb der Bürgerschützengilde organisiert und unterstützt. Die Schießgruppe ist gemäß § 10 der Satzung ein Organ der Bürgerschützengilde.

    Über die Schießgruppe wird eine Mitgliederliste beim ersten Schießwart geführt. Mitglieder der Schießgruppe können Vereinsmitglieder aus allen drei Kompanien der Gilde sein.


    Alle drei Jahre, im Jahr nach dem Schützenfest, wählen sie aus ihrer Mitte einen ersten Schießwart und mindestens zwei stellvertretende Schießwarte und einen Verantwortlichen für Finanzen als Obmann.
     

  2. Die Schießgruppe führt unter einem der Schießwarte Übungsabende, Wettkämpfe, Pokalschießen und weitere Veranstaltungen in eigener Verantwortung und selbständig durch. Der erste Schießwart, bei Verhinderung sein Vertreter arbeitet mit dem Vereinsvorstand zusammen. Die Schießgruppe unterliegt im Zweifel den Anordnungen des Vereinsvorstandes.

     
  3. Die Gewehre werden nur durch die Schießwarte probegeschossen, eingestellt und können versiegelt werden. Die Siegel dürfen durch die Schützen nicht verändert werden. Bei Notwendigkeit, spätestens alle zwei Jahre, werden die Gewehre von einem Fachhändler gewartet und überholt.

     
  4. Die Schießgruppe richtet einmal jährlich ein Bataillons-Pokalschießen der Gilde aus und unterstützt die Kompanien bei der Durchführung der Kompanie-Pokalschießen.

     
  5. Die Schießergebnisse bei den Übungsabenden und bei den Kompanie- und Bataillons-Pokalschießen werden ausschließlich von einem Schießwart ermittelt.

     
  6. Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Schützenbundes. Diese können eingesehen werden und sind zu befolgen.

     
  7. An den Übungsabenden kann jeder Schütze 2 × 15 Schuss sowie Probeschüsse abgeben. Die gekennzeichneten Schießkarten erhält er jeweils von einem Schießwart. 

     
  8. Folgende Schießbedingungen sind festgelegt. Sie gelten nur bei einer im Schießbuch dokumentierten Mindestteilnahme mit eingetragener Wertung an acht Schießveranstaltungen pro Jahr.


    Schießschnüre und Eicheln werden in den Altersgruppen ausgegeben bei: 

    Schützen bis 40 Jahre, Schießen freistehend


    3 × 115 Ringe —> grüne Schnur 
    3 x 116 Ringe —> grüne Eichel
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel 

    3 × 120 Ringe —> silberne Schnur 
    3 × 121 Ringe —> silberne Eichel
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel 

    3 × 125 Ringe —> goldene Schnur
    3 × 126 Ringe —> goldene Eichel 
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel


    Schützen 40 bis 50 Jahre, Schießen stehend aufgelegt

    3 × 125 Ringe —> grüne Schnur 
    3 × 126 Ringe —> grüne Eichel
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel 

    3 × 130 Ringe —> silberne Schnur
    3 × 131 Ringe —> silberne Eichel 
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel

    3 × 135 Ringe —> goldene Schnur3 × 136 Ringe —> goldene Eichel
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel


    Schützen über 50 Jahre, Schießen sitzend aufgelegt

    3 × 130 Ringe —> grüne Schnur
    3 × 131 Ringe —> grüne Eichel
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel

    3 × 135 Ringe —> silberne Schnur
    3 × 136 Ringe —> silberne Eichel
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel

    3 × 140 Ringe —> goldene Schnur
    3 × 141 Ringe —> goldene Eichel
    bei jährlich 3 × 1 Ring mehr gibt es eine weitere Eichel

    Mit der ersten im Schießbuch eingetragenen Wertung eines Jahres, wird die Altersgruppe verbindlich festgelegt, in der ein Schütze bei allen Folgeveranstaltungen des laufenden Erfassungsjahres teilnehmen muss.

    Ein dokumentierter Wechsel oder eine zu wertende Teilnahme im laufenden Jahr in eine andere Altersgruppe mit entsprechenden Eintragungen in das Schießbuch sind damit ausgeschlossen.

    Nicht ausgeschlossen ist das undokumentierte und damit wertungsfreie Übungsschießen in einer anderen Altersklasse zur Verbesserung der eigenen Fertigkeiten.

    Das Bataillonspokalschießen der Gilde zählt nicht für die im Schießbuch dokumentierte Jahreswertung eines einzelnen Schützen. Jeder Teilnehmer des Bataillonspokalschießens ist Teilnehmer in der seinem Lebensalter entsprechenden Altersgruppe. Es zählt das Alter des Schützen am Veranstaltungstag.

     
  9. Die Schießgruppe führt für ihre Mitglieder in zwangloser Reihenfolge weitere Veranstaltungen zur Förderung des Vereinslebens insbesondere des Schießbetriebs durch. Über die Durchführung dieser weiteren Veranstaltungen entscheidet die Jahreshauptversammlung der Schießgruppe. Finanzielle Aufwendungen für die weiteren Veranstaltungen der Schießgruppe trägt jedes Mitglied selbst. Der Umlagebetrag wird jährlich neu festgelegt und durch den Obmann vor den Veranstaltungen, spätestens aber bis zum Ende des dritten Monats des jeweiligen Jahres eingesammelt.

    Folgende Veranstaltungen werden in der Regel jährlich durchgeführt:

    —> Schießen auf Tauben und Hasen auf einem geeigneten Schießstand
    —> Treckerfahrt
    —> Schießgruppenfest mit Pokalschießen der Damen und Abendessen
    —> Jahresabschluss mit Schießen auf Ehrenscheiben und Essen

     
  10. Der Schießwart erstattet in der Generalversammlung der Gilde jährlich einen Bericht über die Tätigkeiten der Schießgruppe und gibt die Schießergebnisse der drei Altersgruppen bekannt, die aus den besten fünf Ergebnissen des Jahres ermittelt werden.

     
  11. Die Jahreshauptversammlung wird unmittelbar vor oder nach der Generalversammlung der Gilde durchgeführt. Der Obmann für Finanzen berichtet hierzu über seine im letzten Jahr geleistete Arbeit. Er legt dazu der Schießgruppe einen Bericht vor. Für die Jahreshauptversammlung muss keine Tagesordnung vorgegeben werden.

     
  12. Der §18 der Satzung der Bürgerschützengilde regelt über diese Richtlinien hinaus die Aufgaben, Stellung und Zusammensetzung der Schießgruppe.

 


Anlage:

Die Interessengemeinschaft der Schießgruppe löst sich dauerhaft zu Gunsten der Schießgruppe der Bürgerschützengilde Oer e.V. auf.

Bestätigt in der Jahreshauptversammlung der Schießgruppe am 02.03.2017
Bestätigt in der Versammlung des Vorstands, der Schießwarte, der Vertreter der
Interessengemeinschaft und dem zuständigen Kassierer am 16.01.2017
Bestätigt in der Gildenvorstandssitzung am 17.12.2016

Werner Thiel, Gildenführer, 1. Vorsitzender
Peter Wagner, 1. Schießwart, Berater im Vorstand
Christian Gregor, Obmann Schießgruppe, Vertreter Interessengemeinschaft
 

Änderungen zum Punkt 8 der Richtlinie
-Schießbedingungen und Altersgruppen
Bestätigt in der Jahreshauptversammlung der Schießgruppe am 02.02.2018
Bestätigt in der Gildenvorstandssitzung am 08.03.2018

 

Änderungen zum Punkt 8 der Richtlinie
-Regelung zum Bataillonspokalschießen
Bestätigt in der Jahreshauptversammlung der Schießgruppe am 01.02.2019
Bestätigt in der Gildenvorstandssitzung am 07.02.2019

 

Werner Thiel, Gildenführer, 1. Vorsitzender
Peter Wagner, 1. Schießwart,  Vorstandsmitglied